Aktuelles zu Airbnb: Einschränkung der kommerziellen Vermietung von Wohnungen auf Online-Plattformen wie Airbnb?
29. August 2019Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit aus dem kommerziellen Vermieten von Wohnungen besteht, stehen zurzeit in Kritik. Die Politik fordert eine Einschränkung der kommerziellen Vermietung.
Die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen besteht darin, Wohnungen direkt von den jeweiligen Eigentümer zu mieten und daraufhin weiterzuvermieten. Zur erfolgreichen Weitervermietung der Wohnungen ziehen die Unternehmen Online-Plattformen wie Airbnb zu Hilfe. Das Agieren der Unternehmen entspricht der gegenwärtig geltenden Rechtslage, da sie die jeweiligen Eigentümer der Wohnungen über die Wohnungsnutzung informieren und dessen Einverständnis zur Weitervermietung auf Airbnb einholen.
Die Politik fordert von der Stadtregierung Luzern die Prüfung einer Regulierung zur kommerziellen Vermietung von Wohnungen. Die Politik verweist dabei auf eine bereits bestehende Regulierung des Kantons Genf. Gemäss dieser Regulierung, dürfen in Genf Wohnungen lediglich für 90 Tage im Jahr über Online-Plattformen wie Airbnb vermietet werden. Für die Vermietung von mehr als 90 Tagen benötigt der jeweilige Vermieter eine entsprechende Zulassung.
Die bestehende Regulierung in Genf zeigt auf, dass hauptsächlich die Vermietung von privaten Wohnungen im Augenmerk der Politik steht. Die Nutzung von Wohnraum im Rahmen von Hotels ist nicht Inhalt des derzeitigen politischen Diskurses, was die Debatte noch verschärfen dürfte.
Was Sie als Mieter oder Vermieter bei der Untervermietung der Wohnung auf Online-Plattformen wie Airbnb beachten müssen, finden Sie im Beitrag von Rechtsanwalt Ralf Voger vom 1. Oktober 2018 zusammengefasst: www.fortis-law.ch/2018/10/aenderung-der-mietrechtsverordnung-erleichterung-der-untervermietung-der-wohnung-auf-online-plattformen-wie-airbnb/.
-MLaw Ralf Voger, Rechtsanwalt